Allgemein, Studium

Aufnahmeverfahren Lehramt Sek. AB.

Die COVID-19-Pandemie erzwingt eine Modifikation des Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2020/21. Alle Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Entwicklungsverbund Süd-Ost haben sich daher auf ein der aktuellen Situation angepasstes Vorgehen geeinigt.

Am Anfang steht das Self-Assessment

Wer zum Aufnahmeverfahren für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung 2020/21 antreten will, muss zunächst wie bisher ein Self-Assessment direkt auf der Anmeldeplattform www.zulassunglehramt.at absolvieren. Die Anmeldung war bis 15. Mai um 12.00 Uhr möglich. Für Spätentschlossene und alle, die ihre Studienwahl mental noch nicht abgeschlossen haben, wird allerdings noch ein „Window of Opportunity“ von 1. Juli – 14. August 2020 geöffnet.

Der Computertest entfällt

Üblicherweise findet danach eine computerbasierte Eingangsprüfung als Präsenztermin statt – auf diese wurde heuer ersatzlos verzichtet, weil die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften dabei nicht einhaltbar wären.

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag für das allgemeine Aufnahmeverfahren wird sowohl zum Haupt- als auch zum Nebentermin eingehoben. Denn das Verfahren umfasst viel mehr als allein die Durchführung von Modul B am entsprechenden Prüfungstag (u.a. zentrales Anmeldeportal, Lizenzen Modul A, laufende wiss. Überarbeitung, Qualitätssicherung, Administration etc.) und die StudienwerberInnen haben sich gemäß Verordnung mit einem Beitrag an den Kosten, die im Zuge der Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2020/21 entstehen, zu beteiligen.

Besondere Voraussetzungen für einige Fächer

Die Zulassungsprüfungen zur Feststellung der fachlichen, künstlerischen und sportlichen Eignung für bestimmte Unterrichtsfächer bleiben weiterhin bestehen und werden als Online-Tests oder in Präsenz unter den vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregelungen durchgeführt. Für einige dieser Fächer gilt jedoch die Nachmeldefrist des allgemeinen Aufnahmeverfahrens nicht, da die Anmeldefrist für sie am 31. Juli 2020 endet.

  • Bewegung & Sport: Präsenzprüfung von 28.09. – 30.09.2020 an der Universität Graz
  • Bildnerische Erziehung: Präsenzprüfung am 03.09. & 04.09.2020 an der PH Steiermark
  • Biologie & Umweltkunde: Computertest am 03.09.2020 (Universität Graz)
  • Ernährung, Gesundheit & Konsum: Computertest am 03.09.2020 (PH Steiermark)
  • Musikerziehung: Präsenzprüfung von 31.08. – 03.09.2020 an der Kunstuniversität Graz
  • Instrumentalmusikerziehung: Präsenzprüfung von 31.08. – 03.09.2020  an der Kunstuniversität Graz
  • Technische & Textile Gestaltung: Präsenzprüfung am 31.08. und 01.09.2020 an der PH Steiermark

Nebentermin

Das Aussetzen von Modul B (Computertest) gilt für das gesamte Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2020/21 und somit auch für den Nebentermin.

Wenn sich StudienwerberInnen zwischen 1. Juli und 14. August 2020 für das allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien zum Nebentermin registrieren, gilt also auch hier, dass Modul B nicht eingesetzt wird.

Wichtig: Die Möglichkeit der Nutzung des Nebentermins besteht beim Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung nicht für Unterrichtsfächer, bei denen es ein Reihungsverfahren gibt (Ernährung, Gesundheit und Konsum sowie Biologie und Umweltkunde) sowie für die Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, da die Anmeldefrist für diese Fächer bereits am 31. Juli 2020 endet.

Die Informationen zum Nebentermin werden dann ca. Mitte Juni auf die aufnahmeverfahrens-Seite der Uni Graz gestellt (sobald der Haupttermin weitestgehend abgeschlossen ist, damit es nicht zu Missverständnissen kommt).