Zuständigkeiten an Institutionen für Anerkennungen
Allgemeines
An jeder Institution im Entwicklungsverbund Süd-Ost gibt es, gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften, zuständige Organe für die Anerkennung.
Für die Anerkennung von Prüfungen ist im Entwicklungsverbund Süd-Ost das gemäß den für die jeweilige Institution geltenden Rechtsvorschriften zuständige Organ jener Kooperationspartnerin zuständig, an welcher der/die Studierende zum Studium zugelassen ist, sofern diese Kooperationspartnerin für das betreffende Unterrichtsfach, die betreffende Spezialisierung oder die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen Anerkennungen durchführt.
Führt die Institution, an welcher der/die Studierende zum Studium zugelassen ist keine Anerkennungen durch, ist der Antrag an einer der Kooperationspartnerinnen zu stellen, die im betreffenden Unterrichtsfach, der betreffenden Spezialisierung oder den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen Anerkennungen durchführen.
Eine Auflistung, welche Institution für welche Unterrichtsfächer und Spezialisierungen für die Anerkennung zuständig ist, findest du hier:
Die Stellen wo du dich für Anerkennungen erkundigen kannst, findest du hier.
Bei Fragen bezüglich Anerkennungen von schulischen und außerschulischen Praktika im Rahmen der Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) im BA und MA, wende dich bitte an das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien: praxis@phst.at
Nähere Informationen zur Anerkennung findest du in unserem Artikel "Anerkennungen ".