Gesetzliche Grundlagen
Studium
Wo steht eigentlich geschrieben, wie oft du zu einer Prüfung antreten darfst? Wie oft du bei einer Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht fehlen darfst? Darfst du in deine Prüfungsunterlagen Einsicht nehmen? Darfst du von diesen Unterlagen Kopien anfertigen? Wie oft muss ein Prüfungstermin pro Semester angeboten werden?
Diese und viele andere Fragen wirst du dir immer wieder während deines Studiums stellen. Da es sich beim Lehramtsstudium um ein Verbundstudium handelt, an dem sowohl Universitäten als auch Pädagogische Hochschulen beteiligt sind, ist es nicht immer ganz so einfach herauszufinden, wo welcher Sachverhalt genau geregelt und welche gesetzliche Grundlage für dich wann gültig ist.
Universitätsgesetz – Hochschulgesetz
Prinzipiell unterliegen Universitäten dem Universitätsgesetz Fassung 2002, abgekürzt UG 2002. Die gesetzliche Grundlage für die Pädagogischen Hochschulen bildet grundsätzlich das Hochschulgesetz Fassung 2005, abgekürzt HG 2005. Da diese beiden Gesetze insbesondere in ihren studienrechtlichen Ausführungen einige Unterschiede aufwiesen, verabschiedete der Nationalrat 2017 eine Novelle des Universitäts- und des Hochschulgesetzes (BGBl. I Nr. 129/2017), in der ein gemeinsames Studienrecht für alle Lehramtsstudien geschaffen wurde.
Du findest dort also zum Beispiel, wie die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP ) grob aussehen sollte, Regelungen zu Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen, Bestimmungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder auch, wie das Studienjahr eingeteilt wird.
Im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes, findest du immer die letztgültige Version dieses Gesetzes (wie im Übrigen auch alle anderen Österreich betreffenden Gesetze).
Satzung
UG und HG ermöglichen den Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen in unterschiedlichen Bereichen ergänzende Regelungen zu treffen. Diese Regelungen werden von jeder Institution in ihrer Satzung genauer definiert. Somit ist für dich in weiterer Folge auch jede Satzung einer Institution relevant, an der du studierst. Die Satzungen der Institutionen am Standort Graz findest du hier:
In der Satzung können folgende Sachverhalte (näher) definiert sein:
- Prüfungsordnung (Antritte, Ablauf…)
- LV-Typen
- E-Learning und virtuelle Lehre
- Prüfungsordnung
- Aufbau und Inhalt der Curricula
- Freie Wahlfächer (Definition)
- STEOP
- Sonderbestimmungen für Lehramtsstudien
Im Wesentlichen stehen in den Satzungen der Institutionen dieselben studienrechtlichen Bestimmungen, nur in äußerst wenigen Ausnahmefällen macht es für dich einen Unterschied, ob für dich die Satzung der einen oder der anderen Institution zutrifft. Welche Institution wofür zuständig ist und welche Satzung wann angewendet wird, findest du hier.
Im Curriculum sind alle Details deines Studiums geregelt. Genaueres zum Curriculum und wie man dieses lesen kann, findest du im Leitfaden “Das Curriculum lesen ”. Hier nur ein kurzer Überblick, über die studienrechtlichen Inhalte deines Curriculums:
- Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
- STEOP
- Prüfungsordnung
- Wiederholung von Prüfungen
- Bachelorarbeit
- Erweiterungsstudien
- Übergangsbestimmungen
Das aktuelle Curriculum findest du zum Beispiel hier.
Es lohnt sich, einmal einen Blick in die oben genannten Werke zu werfen.